Hausabrechnungen WEG

Sparen Sie Kosten für Ihre bisherige Verwaltung.

Speziell für kleinere WEG.

 

Grade bei kleineren Eigentümergemeinschaften geht die Kommunikation untereinander gerne mal verloren. Es wird nicht mehr miteinander geredet, sondern der Verwalter soll dem Miteigentümer mal seine Grenzen zeigen. Das artet dann mit der Zeit aus, bis der erste sich „nur mal informativ“ beim Anwalt beraten lässt. Dann geht in der Regel alles seinen Weg, auch bis zum Gericht. Was folgt ist entweder ein Vergleich, eine Niederlage oder der Gewinn des Prozesses.

Leider ist das alles nicht für eine Gemeinschaft förderlich. Es bleibt immer ein bitterer Nachgeschmack für mindestens einen Eigentümer. Und so schaukelt sich das Ganze dann über Jahre immer höher. Der Verwalter solls dann richten. Aber der Verwalter muss neutral bleiben.

Irgendwann gibt der Verwalter dann auf und kündigt.

Dann wird ein neuer Verwalter gesucht. Das Spiel wiederholt sich dann bis dieser Verwalter auch geht. Es wird also verzweifelter gesucht. Sollten Sie in dieser Situation sein oder kurz davor, sind Sie hier richtig.

 

Jeder der bisher bei mir anrief, bekam früher oder später diese Fragen gestellt:

Warum suchen Sie einen neuen Verwalter?

Was ist mit dem letzten Verwalter passiert?

Gibt es anhängige Prozesse?

Gibt es Urteile?

Warum ist das alles passiert?

Bei der Frage ‚Warum ist das alles passiert?‘ gibt es dann mindestens zwei festgefahrene Meinungen.

 

Der Sinn einer Gemeinschaft ist verloren gegangen.

 

Aus Erfahrung:

Wenn man dann doch wieder miteinander redet, um z.B. einen Umlaufbeschluss auf den Weg zu bringen.

Dann passiert etwas seltsames: Die Beteiligten sind froh sich geeinigt zu haben. Es fällt ein Stein vom Herzen, dass die Sache am Ende doch ganz gut ausgegangen ist. Und das selbst nach jahrelangen Streitigkeiten.

 

Wie kommt man also zurück in den Zustand einer harmonischen Gemeinschaft?

Reden Sie miteinander! Ohne Spitzfindigkeiten, ohne Vorwürfe, ohne, ohne, ohne…..!!!

Jede noch so kleine Anmerkung kann als Provokation empfunden werden.

Es sollen nur sachliche und zweckdienliche Aussagen getätigt werden, die z.B. den jeweiligen TOP betreffen.

Falls es anfangs wirklich nicht gehen sollte, kann man sich per Vollmacht bei der Eigentümersammlung vertreten lassen, bis es wieder geht selber hinzugehen.

 

 

Die Kosten einer bisherigen WEG-Verwaltung:

Die normalen Kosten für die Verwaltung.

Plus weitere Kosten.

Dazu gehören u.a. Die Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten, für Gutachten von Sachverständigen, Beratung durch Fachleute, außerordentliche Eigentümerversammlungen, Zuarbeiten für Rechtsanwälte, Zeiten die bei und vor Gericht verbracht werden und für alle sonstigen Aufgaben, die nicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung nach den §§ 20 – 28 WEG gehören.

Es kann also teuer werden. Dazu kommen noch die Anwalts- und Gerichtskosten. Zeit wird verschwendet und es kostet viele Nerven.

 

 

Neues WEG Verwaltungssystem!

Bei diesem System werden Sie gezwungen miteinander zu reden. Sie sind schließlich eine Gemeinschaft, so wie es der ursprüngliche Gedanke einmal war.

Folgende Voraussetzungen müssen geschaffen werden:

Es muss per Beschluss ein Bevollmächtigter der WEG bestellt werden und/oder ein Beirat gewählt werden. So ist die WEG in der Lage sich selbst zu verwalten und Rechtsgeschäfte auszuführen.

Ein weiterer Beschluss, dass die Hausabrechnungen über einen Externen erstellt werden sollen.

 

 

Benötigt werden folgende Unterlagen:

  1. Eigentümerliste mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon, eMail, Hausgeldzahlung).
  2. Kopien der relevanten Daten der Teilungserklärung (Etage, Quadratmeter, MEA usw).
  3. Die letzte, mit Beschluss akzeptierte, Hausgeldabrechnung mit Wirtschaftsplan, Heizungs- und Wasserabrechnung.
  4. Kopien aller relevanten Rechnungen, die für die Hausgeldabrechnung nötig sind. Für §35a EStG müssen die Handwerkerrechnungen Lohn und Material getrennt ausweisen.
  5. Ggf. Kopien oder PDF der Kontoauszüge mit allen Buchungen der relevanten Ein- und Ausgänge.
  6. Beschlüsse, die eine Veränderung der Abrechnung, bzw. Umlage bedeuten.
  7. Einen (Umlauf)beschluss, dass Sie die Abrechnungen extern erstellen lassen.
  8. Gibt es Besonderheiten, Abweichungen, Auflagen oder Gerichtsurteile die sich auf die Abrechnungen beziehen?

 

Fordern Sie an unverbindliches Angebot an!

Bei Einigung erhalten darauf eine Auftragsbestätigung mit allen notwendigen Details und einer
verbindlichen Preisangabe.
Es wird pro Wohneinheit gerechnet. Keine versteckten oder zusätzlichen Kosten.

 

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Andreas Eckardt

 

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